Es ist soweit - die BVD-Landesverordnung tritt am 01.06.2010 in Kraft. Dies bedeutet, dass alle nach dem 01.06.2010 geborenen Kälber nach einer von der zuständigen Behörde bestimmten Methode auf eine Infektion mit dem Virus der „Bovinen Virusdiarrhoe“ (BVD) untersucht werden müssen.
Im Institut für Tiergesundheit sind die Vorbereitungen nahezu abgeschlossen, um die eingesandten Ohrstanzproben entsprechend der vorgegebenen Methode im Antigen- ELISA zu untersuchen und den Betrieben zeitnahe Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Beginnend mit der Probenerfassung über die Öffnung der Probengefäße und der eigentlichen Untersuchung bis zur Übermittlung der Ergebnisse kann bei rechtzeitigem Eingang der Gewebeprobe im Labor ein Untersuchungsergebnis innerhalb des angestrebten Zeitraumes von 11 Tagen nach der Geburt ermöglicht werden.
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