Unser Service für Ihren Erfolg!
Unser Service für Ihren Erfolg!
 
 

Rückstände von Desinfektionsmitteln in Lebens- und Futtermitteln

Die LUFA Nord-West analysiert Rückstände von Desinfektionsmitteln und erweitert ihre Untersuchungen um problematische Substanzen.

Die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln mit Desinfektionsmitteln spielt nicht erst seit Beginn der Covid19-Pandemie eine wichtige Rolle, ist aber als deren Folge noch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und damit auch in den Fokus von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dass der Verbrauch von Desinfektionsmitteln gestiegen ist, nicht nur im privaten, sondern auch im gewerblichen Bereich, machen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich. Sie zeigen einen Anstieg der Produktion um 80 % von Januar bis September 2020 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres und spiegeln die verschärften Hygieneregeln wider.

Erhöhte Belastung mit Quartären Ammoniumverbindungen festgestellt

Ein wichtiger Bestandteil solcher Desinfektionsmittel sind die sogenannten Quartären Ammoniumverbindungen (QAVs), insbesondere solche, die mindestens eine lange Kohlenwasserstoffkette am Stickstoff-Zentralatom gebunden haben. Sie werden zu den Bioziden gezählt und sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich unter anderem in Krankenhäusern, in der Landwirtschaft und auch bei der Lebensmittelverarbeitung vielfach eingesetzt. Die am weitesten verbreiteten QAVs mit desinfizierender Wirkung sind die Benzalkoniumchloride (BACs) und Didecyldimethylammoniumchloride (DDACs).

In den Laboren der LUFA Nord-West werden die Rückstände dieser QAVs seit mehreren Jahren bestimmt. Aktuell machen unsere Untersuchungen eine erhöhte Belastung deutlich. Im Jahr 2020 wurden Rückstände von QAVs in etwa 10 % der zur Analyse eingeschickten Proben festgestellt. Die durchschnittliche Belastung dieser Proben war dabei um ca. 20 % höher als im Jahr 2019. Außer für die DDACs sind für QAVs keine spezifischen regulatorischen Grenzwerte implementiert. In solchen Fällen gilt gemäß EU-Verordnung 396/2005 der regulatorische Auffangwert von 0,01 mg/kg („Nulltoleranz“). Insbesondere aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung, aber auch wegen des großen öffentlichen Interesses empfehlen wir eine Untersuchung von Lebens- und Futtermitteln auf Rückstände von Desinfektionsmittelbestandteilen. Die Labore der LUFA Nord-West bieten hochwertige Analytik mit modernster Messtechnik und unser engagiertes Team realisiert diese Untersuchungen mit schnellen Bearbeitungszeiten und zu fairen Konditionen. Darüber hinaus wird auch eine regulatorische Bewertung gemäß aktueller Verordnungen vorgenommen.

Cetrimoniumchlorid als neue Komponente der Rückstandsanalytik

Um den strengen Kriterien des Verbraucherschutzes und den Anforderungen der Lebensmitteleinzelhändler und Handelsketten gerecht zu werden, aktualisieren wir fortlaufend unsere Analysenumfänge und haben daher kürzlich den Wirkstoff Cetrimoniumchlorid in unser Portfolio aufgenommen. Bei Cetrimoniumchlorid (auch Cetyltrimethylammoniumchlorid) handelt es sich ebenfalls um eine QAV, die seit kurzer Zeit vermehrt in verschiedenen Erzeugnissen nachgewiesen wird. Sie wird unter anderem zur Desinfektion von Förderbändern und Geräten verwendet und kann so durch kontaminierte Oberflächen eventuell auf Verpackungen oder direkt in Lebensmittel gelangen. Verschiedene Vermarkter fordern bereits eine Analyse auf Rückstände von Cetrimoniumchlorid. Sie wollen so sicherzustellen, dass Erzeugnisse nicht mit Rückständen belastet sind und dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten. Durch die Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025:2005 wird die LUFA Nord-West den strengen Anforderungen der Qualitätskontrolle der Handelsketten in Bezug auf Lebens- und Futtermittel gerecht. Neben der Rückstandsanalytik von Desinfektionsmitteln bieten wir auch speziell zugeschnittene Untersuchungsumfänge zur Prüfung konventioneller und kontrolliert-ökologischer Erzeugnisse an.

Zur individuellen Beratung freuen wir uns auf Ihre persönliche Kontaktaufnahme.

 

Downloads

 

Bildnachweis

© KlausHausmann / pixabay