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EU legt Höchstgehalte für Perchlorat fest

Nach den Perchlorat-Funden wurde eine Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt


Perchlorate sind Salze der Perchlorsäure. Ihr Vorkommen in der Umwelt ist hauptsächlich durch den Menschen verursacht; in Minerallagerstätten einiger Länder können Perchlorate auch natürlich vorkommen. Perchlorate sind derzeit weder als Pflanzenschutzmittel- noch Biozid-Wirkstoffe zugelassen oder genehmigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht abschließend geklärt, wie Perchlorat in Lebensmittel gelangen kann. Bei der Prüfung möglicher Eintragspfade wirken neben dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch andere Bundesbehörden mit.

Nach den Perchlorat-Funden wurde eine Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU zu Perchlorat in Obst und Gemüse festgelegt:

  • Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Mit Ausnahme von:
  • Zitrusfrüchten, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg;
  • Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie – aus Gewächshaus-/Tunnelanbau = 1,0 mg/kg.

Diese Werte sind gültig, bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember 2013 vorliegen wird.

Die Aufnahme von Perchlorat führt zu einer reversiblen Hemmung der Jodidaufnahme in die Schilddrüse. Eine Hemmung der Jodidaufnahme kann zu Veränderungen des Schilddrüsen-hormonspiegels und damit zu weitreichenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Für den sicheren Nachweis, dass im Lebensmittel, Dünger, Boden, Substrat oder sonstigen Matrices sich keine Perchlorat Rückstände befinden, bietet die LUFA-Nord-West Untersuchung mit niedrigen Nachweisgrenzen (< 0,01 mg/kg) an.