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Erarbeitung eines Verfahrens zur Zertifizierung der PRRS-Unverdächtigkeit von schweinehaltenden Betrieben - ein Projekt der Schweinegesundheitsdienste

Im Rahmen eines Projektes der Arbeitsgruppe PRRS der Schweinegesundheitsdienste (SGD`s der Bundesrepublik, Österreichs, der Schweiz, Luxemburgs, Belgiens und der Niederlande) wurde ein Verfahren entwickelt und umgesetzt, die PRRS-Unverdächtigkeit von Besamungsstationen und Zuchtbetrieben einheitlich und unabhängig zu zertifizieren. Das Verfahren baut auf einem Biosecurity-Check, einer Statuserhebung  und fortlaufenden Untersuchungen auf. Besondere Regelungen für Satellitenställe werden beschrieben. Der Vorteil des Verfahrens liegt in der Vergleichbarkeit. Gleiche Standards für die Abschirmung der Betriebe, Probenzahlen, Untersuchungsverfahren und Besuchsfrequenzen führen zur Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen z.B. durch unterschiedliche Probenzahlen und leisten so einen  Beitrag zu einer einheitlichen staatlich nicht reglementierten Vorgehensweise gegen PRRS.

Das Porzine Reproduktive und Respiratorische Syndrom (PRRS) stellt eine der bedeutendsten Erkrankungen für die Schweineproduktion weltweit dar. So werden z.B. die Verluste durch PRRS-Virus für die US Schweineproduktion mit $ 560,32 Millionen geschätzt (Neumann et al., 2005). PRRSV Eradikation auf einzelbetrieblicher Ebene wurde bereits von vielen verschiedenen Arbeitsguppen beschrieben (z.B. Dee et al., 1997, Schröder u. Bremerich 2003, Baker 2006, Vogelmayr et al. 2006). Die Bedeutung von PRRS freien Besamungsstationen für eine gesicherte Produktion stellt Große Beilage (2006) dar.
Auch wenn eine flächendeckende Sanierung zurzeit noch in weiter Ferne scheint (Große Beilage u. Bätza, 2007), so besteht doch große Nachfrage seitens der Schweinehalter nach negativen Zuchttieren und Sperma aus negativen Besamungsstationen. Dabei verfolgt jedes Zuchtunternehmen seine eigene Strategie. Es werden die unterschiedlichsten Probennahmeschemata, Probenzahlen und diagnostischen Verfahren eingesetzt, um eine PRRSV-Unverdächtigkeit gegenüber Kundenbetrieben zu demonstrieren. Eine Vergleichbarkeit ist somit kaum gegeben.

Ziel des Verfahrens:
Ziel des Projektes der SGDs ist eine Harmonisierung der Feststellung der Unverdächtigkeit von PRRSV, durchplanmäßiges Monitoring und Maßnahmen zur Steigerung der biologischen Sicherheit von Besamungsstationen und Zuchtbetrieben. Dies dient dem Zweck der Erhöhung der Transparenz im Zuchttiergeschäft.
Hierzu wurden in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der SGD`s der verschiedenen Bundesländer und Österreichs, der Schweiz, Luxemburgs, Belgiens und den Niederlanden, Definitionen, Voraussetzungen, Besuchs- und Probennahmeschemata erarbeitet und umgesetzt. Eine Bescheinigung der PRRSV-Freiheit wurde von der Arbeitsgruppe als nicht gangbar angesehen, da eine Bescheinigung von PRRSV-Freiheit ohne die wiederholte Untersuchung des Gesamtbestandes forensische Probleme birgt und fachlich nicht haltbar ist (Waldmann 2009). Am Ende erfolgt daher die Zertifizierung/ Bescheinigung der PRRSV-Unverdächtigkeit durch die jeweiligen Gesundheitsdienste für den Betrieb / die Station

Verfahrensbeschreibung:
a) Voraussetzungen

Folgende Mindest-Voraussetzungen sind für die Zertifizierung/ Bescheinigung durch die Schweinegesundheitsdienste zu erfüllen:

  • Schweinehaltender Betrieb gemäßder deutschen  SchHaltHygVO
  • Anschluss an den jeweiligen SGD
  • Erfüllung von Biosecurity-Standards für die Zertifizierung
  • Klinische Unverdächtigkeit auf PRRSV
  • Unverdächtigkeit auf PRRSV: serologisch und mittels PCR
  • Zukauf aus PRRS-unverdächtigen Beständen
  • Zukauf über eine Quarantäne
  • Spermabezug aus zertifiziert unverdächtigen Besamungsstationen (Übergangsregelungen)
  • Impfverbot (Ausnahme Stammherden von Satellitenställen)


b) Erhebungen zur Biosicherheit der Betriebe 
Bei Anschluss an das Verfahren wird der jeweilige Betrieb durch einen unabhängigen Tierarzt / Tierärztin des SGD aufgesucht, der Betriebsleiter wird über das Verfahren aufgeklärt und es erfolgt eine intensive Überprüfung der inneren und äußeren biologischen Sicherheit  (Biosecurity-Check) des Betriebes anhand einer Biosecurity-Checkliste.  Neben der Untersuchung der Tiere ist dieser eingehende  fachtierärztliche „Check“, dessen Einschätzung und dessen Einhaltung  eine tragende Säule des Verfahrens. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betrieb / die Station möglichst dauerhaft PRRS(V)-unverdächtig bleibt. Dazu wird der Ist-Zustand des Betriebes dokumentiert bezüglich Standort, baulichen Voraussetzungen, Zu- und Abgängen, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Gerätschaften, Personalzugang und weiterem. Wenn nötig, werden Verbesserungen zunächst eingefordert.

c) Statuserhebung
Die Statuserhebung in einer Besamungsstation erfolgt über die zusätzliche Untersuchung aller gesetzlich vorgeschriebenen Proben (EU-Station) serologisch auch auf PRRSV. Alternativ kann auch eine vierteljährliche Untersuchung eines Viertels des Eberbestandes (4X) erfolgen. Alle eingestallten Eber sind zuvor zusätzlich dreimal negativ (serologisch und PCR) beprobt bzw. aus zertifiziert unverdächtigem Bestand. Diese Auflagen gelten, sofern die Voraussetzungen zur Biosicherheit gegeben sind. Werden diese nicht hinreichend erfüllt  oder bestehen andere Risiken, wird zumindest eine Erhöhung der Frequenz der Probennahme (bis zu 12 mal jährlich) eingefordert. Dies dient dem Zweck, Neuinfektionen des Bestandes rechtzeitig zu erkennen, denn bei Ebern ist  erfahrungsgemäß nicht mit klinischen Erkrankungen zu  rechnen.

In Zuchtsauenherden werden je 30 Proben je epidemiologischer Einheit serologisch auf PRRS untersucht. Dem Zugrunde liegen die statistischen Berechnungen von Lorenz nach Canon und Roe (1982) die ergeben haben, dass mit diesem Stichprobenschlüssel eine Prävalenz von 10% in einer Herde mit 95%iger Sicherheit aufzudecken ist. Für die Statuserhebung sind zwei Untersuchungen im Abstand von frühestens 4 Wochen und max. 6 Monaten notwendig. Eine Zertifizierung der Zuchtsauenherde erfolgt, wenn der Betrieb über einen hinreichend langen noch zu klärenden Zeitraum seine Unauffälligkeit unter Beweis gestellt hat.

d) Fortlaufende Untersuchungen
Die fortlaufenden Untersuchungen sowohl in Besamungsstationen als auch in Zuchtsauenherden erfolgen über die serologische Untersuchung von Blutproben auf vierteljährlicher Basis. Dabei müssen im Halbjahr mindestens 30 Proben untersucht worden sein. Eine klinische Untersuchung des SGD auf halbjährlicher Basis mit Probennahme beim Besuchstermin (sofern nicht genügend Proben untersucht wurden) ist ebenfalls Voraussetzung für die Zertifizierung.

e) Satellitenställe
Eine besondere Vorgehensweise verlangen die sogenannten „Satellitenställe“. Um hochwertige Genetik zu erhalten und trotzdem PRRSV- freie Tiere an Besamungsstationen liefern zu können, haben einige Züchter mit PRRS positiven Stammsauenherden Stallungen an anderen Standorten (Satellitenställe) eingerichtet, wo sie Eberferkel nach dem Absetzen aufziehen. Damit schaffen sie es aus einer positiven Herde negatives Zuchtmaterial zu produzieren. Das Risiko, das ein solcher Satellitenstall positiv wird, ist jedoch ungleich höher als bei Herkunft aus einer negativen Herde. Um trotzdem für die zukaufenden Besamungsstationen eine größtmögliche Sicherheit zu erzielen wurde folgendes Verfahren entwickelt:
Der Biosecurity-Check erfolgt analog zu den Besamungsstationen / Zuchtbetrieben. Die zugestallten Tiere werden stichprobenartig (Prävalenzgrenze 10%) vor Aufstallung untersucht. Die Untersuchung erfolgt sowohl auf Antikörper als auch mit der PCR. Die serologische Stichprobenuntersuchung wird drei Wochen nach Aufstallung wiederholt. Kurz vor Abgabe werden alle Verkaufszuchttiere sowohl serologisch als auch virologisch (PCR) untersucht. Um sicherzustellen, das die Verkaufszuchttiere auch wirklich über den Satellitenstall aufgezogen wurden, müssen vom Züchter über die Anforderungen des Bestandsregisters gemäß Vieh-Verkehrs-VO hinaus, auch für den Satellitenstall das Einstalldatum, Zahl und individuelle Nummern der Tiere, Datum sowie Ergebnis der Untersuchungen und das Ausstalldatum dokumentiert und der Zuchtorganisation zur Verfügung gestellt werden. Dieses „Bestandsregister“ wird bei den  halbjährlichen Besuchen des SGD kontrolliert und kann eben auch von der Zuchtorganisation gegen geprüft werden.

f) Abklärung „falsch“ positiver Proben
Ein weiteres Problem stellen bei den routinemäßigen Untersuchungen falsch positive Proben dar. Da die zur Verfügung stehenden serologischen Untersuchungsverfahren maximal Sensitivitäten und Spezifitäten von 99% haben, kann es bisweilen auch zu falschen  Laborbefunden kommen. Um einzelne positive Befunde abzuklären, werden binnen zwei Wochen nach Erhalt des Untersuchungsergebnisses das „positive“ Tier und 10 Kontakttiere, sowohl mit PCR als auch serologisch, untersucht. Das Zertifikat wird bis zur Abklärung ausgesetzt. Das „positive“ Tier soll der Schlachtung zugeführt werden. Ergeben sich keine Hinweise auf das Vorliegen einer „wahren“ Infektion, so kann eine weitere Zertifizierung erfolgen, bzw. das Zertifikat / die Bescheinigung bleibt bestehen.

g) Zertifizierung
Die Zertifizierung durch den SGD erfolgt:

  • Nach Erhebung und Bewertung der biologischen Sicherheit
  • Und zweimaliger serologischer (virologischer) Untersuchung zur Statuserfassung mit negativem Ergebnis
  • Der Erfassung der Quarantäne
  • Der Erfassung des Zukaufs von Tieren / Sperma
  • Der regelmäßigen klinischen Kontrolle des Bestandes durch eine/n SGD Tierarzt / Tierärztin (mind. 2x / Jahr)

Das Zertifikat (siehe Abb. rechts) enthält mindestens:

  • Name, Anschrift des Betriebes
  • Viehverkehrsordnungs -Nr. des Betriebes
  • Das Besuchsdatum des SGD
  • Name des SGD Tierarztes / Tierärztin
  • Datum und Anzahl der Blutproben mit negativem Ergebnis nach Schlüssel
  • Die Angabe des Untersuchungsverfahrens (IDEXX-2XR-ELISA, PCR,...)

Das Zertifikat wird immer für das zurückliegende Halbjahr ausgestellt.

h) Schlussfolgerungen

Für den Handel stellen diese Zertifikate/Bescheinigungen eine Erleichterung dar, da die Bedingungen für  deren  Erlangung  in der ganzen Bundesrepublik gleich sind und eine Wettbewerbsverzerrung (z.B. durch geringere Probenzahlen) verhindert wird. Des Weiteren beinhaltet das System zusätzlich die Anerkennung der Zertifikate im benachbarten Ausland (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweiz), sowie die Anerkennung der dort erstellten Zertifikate. Begleitet wird das Verfahren von den SGD´s der jeweiligen Länder. Das Verfahren ist in der BRD angelaufen und es sind hier bereits 13 Besamungsstationen und 10 Zuchtbetriebe zertifiziert. Weitere 4 Besamungsstationen und 11 Zuchtbetriebe stehen zur Zertifizierung an. Eine Zertifizierung/Bescheinigung von PRRS-Freiheit ist aufgrund der stichprobenartigen Untersuchung im Verfahren fachlich nicht haltbar (Waldmann 2009) und wird von den Beteiligten nicht als notwendig angesehen. Eine klare Kommunikation des Begriffes „Unverdächtig“ in Richtung der Landwirtschaft ist nötig.
Das Projekt stellt somit einen innovativen Ansatz bezüglich PRRSV-Sanierungskonzepten dar, da großer Wert auf die Vergleichbarkeit von Untersuchungsergebnissen gelegt wird. In einem pyramidal aufgebautem Zucht- und Vermehrungssystem wird so oben in der Pyramide begonnen, auch wenn eine wirklich flächendeckende Sanierung noch in weiter Ferne scheint (Große Beilage u. Bätza, 2007). In Zukunft soll das System in QM bzw. ISO Zertifizierungssysteme eingebunden werden. Grundlegende Dokumente hierzu werden zur Zeit erarbeitet.


Die Literatur kann bei den Verfassern erfragt werden:
Schweinegesundheitsdienst, LUFA Nord-West: siehe unten
Schweinegesundheitsdienst, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz: Dr. Wettlaufer-Zimmer 

Abteilung 2, Fachaufsicht, Risikomanagement, Ref. 24 Tiergesundheit und tierärztliche Umwelthygiene, Mainzerstraße 112, 56068 Koblenz,  Tel. 0261/9149-388

 

Aktuelles unter folgendem Link:

http://www.schweinegesundheitsdienste.de/sgd/arbeitsgruppen.html

 

Ansprechpartner

Dr. med. vet. Nienhoff, Hendrik

Schweinegesundheitsdienst

Ammerländer Heerstr. 123
26129 Oldenburg

Tel.: +49 170 3583823
E-Mail: Hendrik.Nienhoff~lufa-nord-west.de

Dr. med. vet. Baier, Sylvia

Schweinegesundheitsdienst

Ammerländer Heerstr. 123
26129 Oldenburg

Tel.: +49 152 5478 2537
E-Mail: Sylvia.Baier~lufa-nord-west.de


 

Bildnachweis

© Nicole Nagel
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