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ASP nach wie vor aktuell – ein Update zur Biosicherheit

Spätestens der ASP Ausbruch in einem Schweinezuchtbetrieb im Emsland hat gezeigt wie gravierend die wirtschaftlichen Schäden für die ganze Region sein können.

Nach Schätzungen sollen sich die Verluste auf ca. 10 bis 15 Mio Euro beziffern. Etliche Betriebe haben daraufhin die Schweinehaltung aufgegeben. Dies sollte für jeden Schweinehalter ein Grund sein, die Biosicherheit in seinem Betrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.









Für größere schweinehaltende Betriebe ist eine Einzäunung vorgeschrieben, aber auch für kleinere Betriebe ist sie sinnvoll zum Schutz vor einem ASP-Eintrag über infizierte Wildschweine.

 

Die Afrikanische Schweinepest, ASP, ist in Deutschland angekommen und hat sich etabliert. In Brandenburg und Sachsen werden bis heute bei Wildschweinen ASP-infizierte Tiere gefunden. Bereits in den ersten drei Monaten dieses Jahres sind 500 ASP-positive Wildschweine festgestellt worden, sowie ein Ausbruch bei Hausschweinen. Das stellt auch für Hausschweinebestände, nicht nur vor Ort, eine ständige Ansteckungsquelle dar. Auch der Infektionsdruck aus den osteuropäischen Ländern ist weiterhin vorhanden. Der Überträger in weit entfernte Regionen ist nicht das kranke Wildschwein, sondern der Mensch.

Biosicherheit im Blick

 

 

 

 


Auch ein einfacherer Drahtzaun kann ausreichend sein, wenn er ordentlich ausgeführt wird.

 

Alle Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb gegen eine Einschleppung des ASP-Virus zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Ein wichtiger Punkt dabei ist eine Einfriedung der Schweinehaltung. Eine solche Einfriedung ist für größere schweinehaltende Betriebe vorgeschrieben, sie ist aber auch für kleinere Betriebe sinnvoll. Gesetzliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. (Nach den neuen EU-Gesetzen wird auch für kleine Bestände in Restriktionszonen ein Zaun vorgeschrieben, wenn Schweine vermarktet werden sollen.)  

Nach Schweinehaltungshygiene-Verordnung sind reine Zuchtbetriebe mit mehr als 150 Sauen verpflichtet, ihren Betrieb einzuzäunen. Das Gleiche gilt für Mastbetriebe mit mehr als 700 Mastschweineplätzen und für gemischte Betriebe (Zucht und Mast) mit mehr als 100 Sauen. Bei Letzteren können die Mastschweine in Sauen umgerechnet werden, sieben Mastschweine entsprechen einer Sau.

Für die Einfriedung gilt das Standortprinzip: Alle Schweineställe auf einer Hofstelle gehören zu einer seuchenhygienischen Einheit, egal um wie viele VVVO-Nummern es sich dabei handelt. Weiter entfernt liegende Ställe des Bestandes gelten als eigene Einheit. Was muss nun eingezäunt werden? Alles, was mit der Schweinehaltung zu tun hat. Dazu gehören die Schweineställe selbst mit den dazugehörigen Gebäudeteilen wie zum Beispiel Hygieneschleusen. Dazu gehören ebenso Rampen, Futtersilos, CCM-Silos, Einstreulager, Mistlagerstätten sowie die Wege und Flächen zwischen den Ställen.






 
Auch Futtersilos sind einzuzäunen, ggf. auch separat.

 

Die Stallaußenmauern können als Teil der Einfriedung angesehen werden, wenn sie geschlossen sind. Ausnahmen von der Einfriedungspflicht gibt es nur, wenn etwa eine öffentliche Straße durch das Betriebsgelände führt. Dann muss jeder Teil separat eingezäunt werden und gilt als eigener Betrieb, mit allen Konsequenzen hinsichtlich der Schweinehaltungshygiene-Verordnung. So muss jeder Teil eine Hygieneschleuse vorweisen, es muss jedes Mal vor dem Betreten bzw. dem Verlassen die Kleidung gewechselt werden. Diese Regelung zu „Spezialfällen“ bezüglich der Lage der Ställe muss mit dem Veterinäramt des Landkreises abgesprochen werden. In einigen Landkreisen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.

Wie muss die Einfriedung um die Schweinehaltung beschaffen sein? Nach den Ausführungsvorschriften zur Schweinehaltungshygiene-Verordnung kann ein ca. 150 cm hoher, engmaschiger Drahtzaun als ausreichend angesehen werden, wenn keine Tiere, auch kein kleines Wild wie zum Beispiel Frischlinge, in den Betrieb gelangen können. Diese Kriterien müssen auch die Tore erfüllen. Sie müssen geschlossen sein und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden. Es darf kein unbefugter Personen- und Fahrzeugverkehr möglich sein und das Eindringen von Wildschweinen muss verhindert werden.









Wer seine Schweinehaltung so gesichert hat, muss im Seuchenfall mit Kürzungen von Entschädigungen rechnen.

 

Ein guter Zaun besteht zum Beispiel aus Doppelstabmatten oder Maschendraht, auch ein Wildzaun (Knotendrahtzaun) ist geeignet, wenn er unten engmaschig ist. Diese Zäune müssen stabil errichtet sein und sollten zum Beispiel durch Bodenanker oder Eingraben gegen Unterwühlen geschützt sein. Baustahlmatten haben eine zu große Maschenweite und sind nicht geeignet. Wenn diese Matten zudem noch flexibel auf Betonfüßen stehen, ist der Bodenabstand zu groß oder der Zaun könnte leicht weggedrückt werden.







Das Tor gehört zur Einzäunung und hier gilt ebenso: Auch kleine Wildtiere dürfen nicht in den Betrieb gelangen.

 

Für eine Freilandhaltung ist ein doppelter Zaun im Abstand von 2 m vorgeschrieben, wobei der innere Zaun aus mehreren stromführenden Litzen bestehen kann. Der äußere Zaun muss mindestens ein 1,50 m hoher Wildzaun sein. Da die Freilandhaltung von Schweinen genehmigungspflichtig ist, sollte man sich schon im Vorfeld mit dem Veterinäramt absprechen, zumal es regionale Unterschiede geben kann. Für die Auslaufhaltung ist ebenfalls eine doppelte Einzäunung vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigungen für die Freilandhaltung in Niedersachsen in gefährdeten Gebieten widerrufen werden. Betroffene Schweinehalter sollten sich deshalb rechtzeitig um Stallplätze für ihre Tiere bemühen. Die Auslaufhaltung wird im ASP-Fall auch nicht mehr erlaubt sein.

Kleidungswechsel

Der beste Zaun nützt nichts, wenn der betreuende Landwirt oder seine Mitarbeiter das Virus durch kontaminierte Kleidung oder Gegenstände in den Bestand bringen. Der beste Schutz für den Betrieb ist eine Hygieneschleuse oder eine Umkleidemöglichkeit, die auch benutzt werden muss! Das muss durchgängig erfolgen, es gibt bekanntlich auch noch andere Krankheitserreger, darunter einige, die viel einfacher als die Afrikanische Schweinepest übertragen werden können. Die Ställe sollten also konsequent über eine Hygieneschleuse und nur nach Wechsel zu bestandseigener Schutzkleidung betreten werden. Diese muss beim Verlassen des Stalles wieder abgelegt werden. Es macht auch Sinn, bei mehreren Gebäuden oder Produktionseinheiten im Betrieb (beispielsweise Sauenstall und Flatdeck), vor jedem Stall zusätzlich die Kleidung oder wenigstens die Stiefel zu wechseln. Desinfektionswannen oder Ähnliches sind an jedem Stalleingang vorgeschrieben!

Kadaverlagerung

Eine weitere Gefahrenquelle bezüglich eines ASP-Eintrags ist die Kadaverlagerung. An der Übergabestelle treffen sich die Wege der im Stall tätigen Personen aus dem Betrieb und in den Betrieb zurück mit denen des Fahrzeugs/Fahrers des zuständigen Verarbeitungsbetriebes für tierische Nebenprodukte, VNT. Das stellt immer eine Gefahr für Ansteckung dar, da viele Betriebe nacheinander anfahren werden und auch an Infektionen verendete Tiere abgeholt werden. Der Standort für die Kadaverlagerung bzw. der Übergabestelle sollte deshalb stallfern, aber noch auf dem Betriebsgrundstück liegen. Ideal ist es, wenn sich die Kadaverlagerung in die Einzäunung integrieren lässt. Man kann sie dann von der Betriebsseite befüllen, die Abholung erfolgt von der Außenseite und es gibt keine sich kreuzenden Wege. Der Container kann auch auf der Innenseite der Einzäunung stehen und mit dem Kran des VTN- Fahrzeugs über den Zaun gehoben und entleert werden.

Dass keine Essensreste verfüttert werden und jagdlich aktive Personen die nötige Vorsicht walten lassen müssen, versteht sich von selbst. Darüber ist auch in den Fachmedien des Jagdbereichs intensiv informiert worden. Schweinehalter sollten darüber hinaus andere Haustiere konsequent aus den Ställen fernhalten. Wichtig ist die konsequente Reinigung und Desinfektion, sowohl der Ställe, als auch der Rampen und der Kadaverlagerung sowie der Übergabestelle. 

Mit dem konsequenten Einhalten und Beachten der Biosicherheitsmaßnahmen sollte es möglich sein, ASP zumindest aus Hausschweinebeständen fernzuhalten. Für diese ein Zitat aus Zeiten der Klassischen Schweinepest: „Schweinepest bekommt man nicht, man holt sie sich.“

Ausführliche Informationen zur Biosicherheit nach den neuesten Gesetzen mit Checkliste und Managementplan bietet das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept“ auf der Homepage von Landvolk und Tierseuchenkasse

https://landvolk.net

https://www.ndstsk.de

 

Downloads

 

Ansprechpartner

Dr. med. vet. Baier, Sylvia

Schweinegesundheitsdienst

Ammerländer Heerstr. 123
26129 Oldenburg

Tel.: +49 152 5478 2537
E-Mail: Sylvia.Baier~lufa-nord-west.de


 

Bildnachweis

© Dr. med. vet. Konstanze Ruppert
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