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Häufige Fragen zu Nmin

In Bezug auf die Düngebedarfsermittlung im Frühjahr (Nmin) gibt es immer wieder auftauchende Fragen. Die wichtigsten beantworten wir im Folgenden:

Was ist Nmin?

Nmin steht für „Mineralischer Stickstoff“. Im Boden handelt es sich dabei um die Verbindungen Nitrat (NO3) und Ammonium (NH4). Beide Moleküle können direkt von der Pflanze aufgenommen werden und dienen der Pflanzenernährung. Sie machen aber nur einen kleinen Anteil des Gesamtstickstoffs im Boden aus. Die größere Menge an Stickstoff im Boden ist in organischen Verbindungen gebunden und wird erst im Laufe der Vegetation durch die Mineralisierung für die Pflanzen nutzbar.

Welche Flächen werden untersucht?

Nmin wird zur Düngebedarfsermittlung auf Ackerflächen genutzt. Auf Grünlandflächen werden stattdessen üblicherweise an der Nutzungsintensität orientierte Referenzwerte genutzt (weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Düngebehörde der LWK Niedersachsen). Es muss nicht jede Ackerfläche untersucht werden, unter bestimmten Voraussetzungen können Flächen zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden (siehe unten).

Warum müssen Nmin-Proben gekühlt werden?

Im Boden leben viele Mikroorganismen. Einige davon bauen für ihre Ernährung organische Stickstoffverbindungen ab, sodass Nitrat und Ammonium entstehen. Dieser Prozess läuft unterschiedlich schnell ab, je nachdem, welche Bedingungen im Boden herrschen. Ausschlaggebend sind neben Bodeneigenschaften wie beispielsweise dem pH-Wert, der Bodenart und dem Humusgehalt vor allem die Temperatur und die Sauerstoffzufuhr. Im Frühjahr, wenn der Boden noch kalt ist, sind die Mikroben nur wenig aktiv. Wird jedoch der Boden entnommen, erhalten die Mikroorganismen große Mengen Sauerstoff. Unterbleibt dann die Kühlung, stürzen sie sich auf die vorhandenen organischen Stickstoffverbindungen und setzen diese um. Die Gehalte in der Probe können dann deutlich ansteigen.

Welche Flächen können zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden?

In Abhängigkeit von Hauptbodenart, Vorfrucht und Hauptfrucht können einzelne Flächen zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden. Das Nmin-Ergebnis einer Fläche der Bewirtschaftungseinheit gilt dann auch für die anderen Flächen der Bewirtschaftungseinheit. Welche Bedingungen dafür genau erfüllt sein müssen, können Sie den Ausführungshinweisen der Düngebehörde entnehmen.

Welche Tiefe muss beprobt werden?

In der Regel muss die Probenahme bis auf eine Tiefe von 90 cm erfolgen. Dabei werden drei Schichten unterteilt (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm). Abweichungen davon gibt es für Gemüsekulturen - für diese sind die vorgeschriebenen Probenahmetiefen in der Düngeverordnung festgelegt.

Weitere wichtige Antworten zu Fragen rund um die Boden- und Nmin-Untersuchung finden Sie im Frage-Antwort-Katalog der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

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Ansprechpartner

Dr. Lorenz, Frank

Marketing und Vertrieb,
Landwirtschaftliche Beratung


Jägerstr. 23 - 27
26121 Oldenburg

Tel.: +49 441 801-866
Mobil: +49 152 5478 2279
E-Mail: frank.lorenz~lufa-nord-west.de

Wellhausen, Rita

Kundenberaterin für Bodenuntersuchungen

Finkenborner Weg 1 a
31787 Hameln

Tel.: +49 5151 9871-64
E-Mail: Rita.Wellhausen~lufa-nord-west.de

Dr. Hansen, Sören

Laborleitung Boden- und Pflanzenuntersuchungen

Finkenborner Weg 1 a
31787 Hameln

Tel.: +49 5151 9871-24
E-Mail: Soeren.Hansen~lufa-nord-west.de


 

Bildnachweis

© Dr. Frank Lorenz